15. Juli 2017

Lehrprinz

Lehrprinz – der Lehrmeister für Jungjäger

Lehrprinz

Lehrprinz

Ursprünglich war der Lehrprinz Mentor und Lehrmeister für Jungjäger und als feste Institution zu verstehen. In den 70er Jahren war es für Jäger nicht leicht, ein Jagdrevier zu pachten. Die Jagdgenossenschaft forderte, dass nach Ablegen der Jagdscheinprüfung und nach dem Erwerb des Jagdscheins noch eine dreijährige Jagdbegleitung durch einen Lehrprinzen erfolgen musste. Nur so konnte laut Genossenschaft ausreichend Erfahrung und ein sensibler Umgang mit Tier und Natur gewährleistet werden.

Der Lehrprinz vermittelte dem Jungjäger unentgeltlich wertvolles Praxiswissen, gab Erfahrungen weiter und führte den Lehrling in Jagd und Hege ein. Im Gegenzug bot der Jungjäger dem Lehrprinzen allumfassende Unterstützung auf allen Ebenen des Reviers.





Die Bedeutung des Lehrprinzen heute

Seit den 90er-Jahren hat sich diese Regelung geändert. Lehrprinzen und Jungjäger können kaum noch miteinander agieren, weil der Lehrprinz örtlich an sein Revier gebunden ist. Für Jungjäger ist es heute viel schwerer, sich zu einer dreijährigen Mitarbeit zu verpflichten. Die Jagdanwärter sind an das Gebiet des Lehrprinzen gebunden. Häufig können diese erzwungene Flexibilität und Mobilität über einen solch langen Zeitraum nicht gewährleistet werden.

Diese Regelung ist (auch aufgrund steigender Anzahl der Jagdscheininhaber) heute nicht mehr durchsetzbar. Daher sind die Voraussetzungen für die Zuteilung eines Jagdreviers aufgelockert. Heute reicht der dreijährige Besitz eines Jagdscheins aus, um ein Revier pachten zu können – mehr wird nicht benötigt.

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