15. Juli 2017

Jagdschein

Pflicht für Jäger – nur mit einem gültigen Jagdschein darf die Jagdflinte zum Einsatz kommen

Jagdschein

Jagdschein

Wer die Jagd ausüben will, der muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen auch auf jeder Pirsch stets im Gepäck haben. Doch wie erhält man diesen? Für die Erteilung eines Jagdscheins muss eine Beantragung an zuständiger Stelle vorausgehen. Außerdem müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Ausübung der Jagd erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Jugendjagdschein ist mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erhältlich und beinhaltet entsprechende Einschränkungen. Darüber hinaus muss der Bewerber für den Jagdschein körperlich und geistig für das Jagen geeignet sein. Ein weiterer wichtiger Punkt auf der To-do-Liste für den Jagdschein ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung, und die entsprechenden Gesetzeskenntnisse.

 

 





Jagen will gelernt sein – Sachkundenachweis für Jagdschein Pflicht

Ob Jagd- oder Jugendjagdschein, für beide Dokumente ist ein Sachkundenachweis, die sogenannte Jägerprüfung, zu absolvieren. Innerhalb dieser Prüfung wird u. a. die Schießfertigkeit (praktisch und mündlich) bewertet. Zudem muss der Jagdscheinbewerber über ausreichende Kenntnisse über Wildarten, Wildbiologie, Behandlung und Beurteilung von erlegtem Wild und auch über Unfallverhütung verfügen.

Es gibt noch viele weitere Themen, die in der Prüfung abgefragt werden. Diese Themen werden dem Jagdscheinbewerber im Rahmen einer mehrstündigen Schulung beigebracht.

Die neue DJV-Broschüre „Der Weg zum Jagdschein“ liefert grundlegende Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Inhalten der Jägerausbildung. Unterschiedliche Kursformen werden ebenso erläutert wie die benötigte Erstausstattung für Jäger.

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